Preise
Bergbahnen
inklusive!
Das bedeutet: Sie als Gäste vom Haus "Albrecht´s Höhe" fahren an den insgesamt 7
Kabinenbahnen und Sesselliften während Ihres Urlaubes bei uns kostenlos und so
oft Sie möchten! Bei Normalpreisen von z.B. für eine einzelne Berg- und Talfahrt
an der Kanzelwandbahn ist das ein echter Mehrwert und macht Ihre "schönsten
Tage" noch abwechslungsreicher.
| Winter | Sommer | |
| Doppelzimmer | 27,- / 33,- | 25,50 / 29,50 |
| Ferienwohnung | 52,- / 80,- | 49,- / 75,- |
Die Preise gelten ab 3 Nächtigungen.
Ferienwohnungspreise verstehen sich pro
Tag
zuzüglich Gästetaxe 2,30 täglich für
jede Person ab dem 14. Lebensjahr
Stornierung eines Mietvertrages:
Bei Bestellung eines Zimmers entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des „Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs“. Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür die Daten im Computer frei zu melden oder ein schriftliche
Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes.
Bei Zimmer mit Frühstück sind etwa 20 Prozent vom Zimmerpreis abzuziehen. Bei Ferienwohnungen etwa 10 Prozent (falls im Preis enthalten, muss auch die Gästetaxe abgezogen werden). Der gesamte Restbetrag über die Dauer des gebuchten
Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung gestellt werden.
Es gilt hier nicht die so genannte „Drei Tage Regelung“ oder der österreichische Hotelvertrag. Dies sind Vereinbarungen, die zwischen Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast Anwendung finden. Wir empfehlen eine Reiserücktritt - Versicherung.